Zur Mitgliedschaft im LIV berechtigt sind Handwerksinnungen in NRW mit dem Fachgebiet "Zweiradmechaniker-Handwerk". Selbstständige Handwerker im Sinne der Handwerksordnung oder Personen, die ein handwerkliches Gewerbe ausüben, das dem genannten Handwerk nahesteht, können vom LIV als Einzelmitglieder aufgenommen werden, sofern keine Innung besteht oder diese dem LIV nicht angeschlossen ist.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber, Behörden, Ministerien und anderen Organisationen ermöglicht dem LIV, seine Mitglieder optimal zu unterstützen und diese aus erster Hand mit relevanten Brancheninformationen zu versorgen. Das Team steht den Innungen und Betrieben mit der Beratung und Betreuung in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Technik, Betriebswirtschaft, Recht, Sozial- und Tarifpolitik, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie Versicherungen zur Verfügung.
Weitere Vorteile einer Mitgliedschaft im Landesinnungsverband kurz und kompakt:
Fachinformationen durch Rundschreiben
Gutes Netzwerk
Regelmäßiger Newsletter „Inform“ -> weitere Informationen finden Sie hier
Der neue Flyer 'Vorteile der Innungsmitgliedschaft' steht hier zum Download bereit: