Landesinnungsverband
für das Zweiradmechaniker-Handwerk NRW

Pressemitteilungen  

Europacup Zweirad 2024: Internationale Spitzenleistungen im Fokus

Am Freitag, den 16. Februar, versammelten sich die besten europäischen Nachwuchsfachkräfte des Zweirad-Handwerks in Münster, um ihre praktischen Fähigkeiten beim Europacup zu messen. Dieser Wettbewerb stellt den Höhepunkt der Zweirad Ausbildung dar. In den beiden Disziplinen Fahrrad- und Motorradtechnik traten insgesamt 30 Teilnehmer aus acht Nationen gegeneinander an. Bereits am Donnerstag hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, sich im Rahmen einer Stadtrundfahrt und beim Bürgermeisterempfang im historischen Rathaus kennenzulernen.

Das Team Deutschland wurde in der Motorradtechnik von den talentierten Nachwuchsfachkräften Felix Schüßler und Aaron Lutz vertreten. In der Disziplin Fahrradtechnik haben Steffen Hanel und Lennart Kreft die deutsche Fahne hochgehalten. Die vier Kandidaten setzten sich bereits auf Bundesebene durch und wurden nun von Werner Metzger, Obermeister der Zweiradmechaniker-Innung Baden-Württemberg, unterstützt. Jeder Teilnehmer musste sich an sechs Stationen beweisen. Neben Diagnose- und Fahrwerksaufgaben stand in der Motorradtechnik auch der Umbau eines Motors auf einstellbare Stoßstangen sowie die Vermessung von Komponenten auf dem Programm. In der Fahrradtechnik waren unter anderem das Nachrüsten eines Di2-Systems und das Einspeichen eines Laufrads gefragt.

Gegen 18 Uhr fand die feierliche Siegerehrung durch die ehemalige Bundesbildungsministerin Anja Karliczek statt. Dabei setzte sich in der Fahrradtechnik der Deutsche Steffen Hanel gegenüber der Konkurrenz durch. Die weiten Podiumsplätze belegten Oliviér Péter aus der Schweiz (Platz 2) und Simon Matthias Pointner aus Österreich (Platz 3). Lennart Kreft verpasste das Podium denkbar knapp und belegte mit nur um einen Punkt Abstand den vierten Platz.

In der Disziplin Motorradtechnik gelang den Niederlanden ein Doppelsieg: Sem van Voorden setzte sich vor Sebastiaan Steemers durch. Den dritten Platz belegte Felix Schüßler aus Deutschland, sein Landsmann Aaron Lutz landete auf dem sechsten Platz.

Diese Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie der Europacup junge Talente aus dem Zweirad-Handwerk zusammenbringt und die Zukunft der Branche fördert. Der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk und die Handwerkskammer Münster haben diesen Wettbewerb erstmals gemeinsam ausgetragen. Fahrrad- und Industrieverbände sowie Branchenunternehmen unterstützen durch Sach- und Geldspenden. Besonders hervorzuheben ist das ehrenamtliche Engagement der Prüfer, die die Arbeit der Nachwuchsfachkräfte gemeinsam beurteilten.



Zweirad-Handwerk lehnt starre EU-Vorgaben zu Zahlungszielen ab

Hilden, 10. November 2023. Die EU plant, in einer Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu verbieten. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag würde Zweiradbetriebe stark belasten. Der Bundesinnungsverband hat sich dagegen ausgesprochen und eine Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht. 

Lange Zahlungsfristen vermeiden Kredite

Wenn Großkunden Händler zwingen, lange Zahlungsfristen zu akzeptieren, hat das zur Folge, dass sie ihr Geld erst verspätet bekommen. Hier will die EU ansetzen und eine Maximaldauer von 30 Tagen einführen. Allerdings wurde im Gesetzgebungsverfahren völlig außer Acht gelassen, dass lange Zahlungsfristen für den Handel vorteilhaft sein können. Nämlich dann, wenn kleine und mittlere Händler sie mit ihren Lieferanten vereinbaren. In diesem Fall haben sie für die Begleichung der Rechnung mehr Zeit – und sind weniger auf Kredite angewiesen. 

Forderung

„Wir verlangen, dass es weiterhin möglich sein muss, mit Lieferanten längere Zahlungsfristen als 30 Tage zu vereinbaren“ fasst Bundesinnungsmeister Franz-Josef Feldkämper die Position des Zweirad-Handwerks zusammen. Darüber hinaus lehnt die Branchenorganisation die im Verordnungsentwurf geplante Behörde ab, die die Einhaltung von Zahlungsfristen kontrollieren soll. „Wir brauchen keine neue Behörde und erst recht keine Überwachung unbescholtener Händler“, so Feldkämper weiter. 

Für mehr Sicherheit: Neue Leitfäden zum Teiletausch von E-Bikes 25 und E-Bikes 45

Hilden, 5. Mai 2023. Was dürfen Fahrradwerkstätten an E-Bikes (Pedelecs / E-Bike 25 und schnelle S-Pedelecs / E-Bike 45) verändern und bei welchen Bauteilen und bei welchem Zubehör braucht es gegebenenfalls die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter? Schon seit 2015 beschäftigt sich die Fahrradbranche intensiv mit dem Thema und hat zuletzt 2018 Handlungsempfehlungen herausgegeben. Zum Beginn der Fahrradsaison 2023 war es wieder Zeit für eine Aktualisierung. Führende Institute und Verbände haben in einer Arbeitsgruppe die Empfehlungen angepasst, um Fahrradwerkstätten, aber auch Verbrauchern Orientierung und Sicherheit zu geben. 

Teiletausch bei E-Bikes muss besonderen Anforderungen genügen

Sowohl der Austausch von Verschleißteilen als auch individuelle Anpassungen sind bei Fahrrädern schon lange eine Selbstverständlichkeit. Bei E-Bikes gilt es genauer hinzuschauen. Hier dürfen bestimmte Bauteile nicht ohne Weiteres getauscht werden. Ein Grund ist, dass E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h die Anforderungen der EU-weit erforderlichen CE-Konformität erfüllen müssen. Dieses Zertifikat gibt Verbrauchern die Sicherheit, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Werden Teile ausgetauscht oder neu montiert, die potenziell die Haltbarkeit beeinträchtigen oder das Fahrverhalten verändern, kann dies zum Erlöschen der CE-Konformität und dem Verlust der Gewährleistung des Herstellers führen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern darüber hinaus schnelle E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h (E-Bike 45 / S-Pedelecs). Sie gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen damit besonders strengen Bestimmungen. Ähnlich wie bei Motorrädern oder Pkw gibt es hier sehr konkrete Vorgaben des Gesetzgebers.

Um Sicherheit bei diesem komplexen Thema zu geben, haben führende Institute und Verbände ihre Fachexpertise in eine „Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs“ eingebracht. In zwei Tabellen für E-Bike 25 (Pedelec) und die schnelle Klasse der E-Bike 45 (S-Pedelec) wird der Austausch von Bauteilen in verschiedene Kategorien behandelt. Die Kernpunkte: 

E-Bike 25 (Pedelec / EPAC)

  • Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers / Systemanbieters getauscht werden dürfen. Beispiele: Motor, Bedieneinheit am Lenker, Akku etc.
  • Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen. Beispiele: Bremsanlage, Starr- oder Federgabel etc.
  • Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers getauscht werden dürfen. Beispiele: Reifen, Bremsbeläge, Lenker-Vorbau-Einheit, Scheinwerfer etc.
  • Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist. Beispiele: Pedale, Rücklicht, Ständer, Glocke etc.
  • Zubehör mit besonderen Hinweisen beim Anbau. Beispiele: Kindersitze, Anhänger, zusätzliche Gepäckträger etc.

 E-Bike 45 (schnelle S-Pedelecs)

Anders als E-Bike 25 gelten schnelle E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis max. 45 km/h als Kraftfahrzeuge. Sie unterliegen entweder der EU-Richtlinie 2002/24/EG oder der EU-Verordnung Nr. 168/2013. Wie bei anderen Kraftfahrzeugen gelten hier strenge Regeln.

Im Einzelnen werden in der Liste folgende Kategorien bzw. Themen behandelt:

  • Bauteile, die bei Vorliegen eines gültigen Prüfungszeugnisses (Teilegenehmigung ABE, EG, ECE) oder Teilegutachten getauscht werden dürfen. Beispiele: Bremsanlage, Lenker-Vorbau-Einheit, Scheinwerfer, Rückspiegel, Hupe, Pedale
  • Bauteile, die unter Berücksichtigung besonderer Bedingungen ausgetauscht werden dürfen. Beispiele: Reifen, Sattel, Kette/Zahnriemen
  • Hinweise zum Anbau von Zubehör. Nicht zulässig sind beispielsweise zusätzliche Akku-Scheinwerfer oder Lenkerhörnchen (Bar-Ends), Kinderanhänger und Anhänger ohne entsprechende Verbindungsbescheinigung.


Bauteile, die nicht in der Liste aufgeführt sind, dürfen nur gegen Originalbauteile des Fahrzeug- und/oder Bauteileherstellers ausgetauscht werden. Vor Arbeiten an den Fahrzeugen sind zudem grundsätzlich die Angaben in den Herstellerpapieren zu prüfen.

 Zitate zum Zweck des Leitfadens

„Mit dem vorliegenden Leitfaden zum Teiletausch bei E-Bikes wollen wir in erster Linie den Werkstätten, aber auch den Verbrauchern eine klare Orientierung geben und im Sinne der Sicherheit aller Beteiligten auf breiter Basis informieren, bzw. sensibilisieren“, so die mitwirkenden Institute und Verbände. Vielfach sei nicht klar, worauf man beim Tausch unbedingt achten sollte und was problemlos sei. Bei den Vorgaben der Hersteller und des Gesetzgebers gehe es darum, die Sicherheit im dauerhaften Gebrauch zu gewährleisten. „Die Dauerbelastungen bei E-Bikes sind teilweise um ein Vielfaches höher als bei einem Fahrrad. Zugelassene Teile sind dementsprechend getestet und freigegeben.“ Besondere Aufmerksamkeit erfordern zudem schnelle E-Bikes 45 / S-Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h, die als Kraftfahrzeuge gelten.

 Mitwirkende Institute und Verbände:

An der Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs sind folgende Institute und Verbände beteiligt: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut, Zweirad-Industrie-Verband (ZIV)




Aktualisierte Arbeitswerteliste

Hilden, 20.03.2023. Der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk hat zum Saisonstart die neue Arbeitswerteliste veröffentlicht. Im Dezember letzten Jahres tagte der Arbeitskreis „Arbeitswerte-Liste“, ein Zusammenschluss der Wirtschaftsverbände ZIV , VSF, VDZ und BIV, in der VDZ Verbandsgeschäftsstelle in Bielefeld und diskutierte über die anstehenden Aktualisierungen und die Weiterentwicklung.

Neben Anpassungen der Arbeitszeiten wurde auch eine neue Kategorie geschaffen: Lastenräder werden ab sofort als Zeitaufschlag in einer gesonderten Kategorie  geführt. Die Wartung von Lastenrädern ist aufgrund ihrer Größe  und Ausprägungsvielfalt meist deutlich umfangreicher und beansprucht daher mehr Zeit, als die Wartung anderer Räder. Die Zeiten wurden auf Basis der letzten Händler- und Herstellerumfrage mit Lastenradspezialisten abgestimmt. 

Die AW-Liste ist eine unverbindliche Orientierungshilfe für Werkstätten, Händler und Sachverständige und unterstützt bei der Rechnungserstellung und der Erstellung von Kostenvoranschlägen.




Optimismus trotz großer Herausforderungen 

Mönchengladbach. Am 7. Dezember trafen sich die Delegierten des Landesinnungsverbandes Zweirad-Handwerk NRW zu ihrer Jahresversammlung in der Deutschlandzentrale des traditionsreichen niederländischen Fahrradherstellers Gazelle in Mönchengladbach. 

Landesinnungsmeister Franz-Josef Feldkämper begrüßte die Teilnehmer und zog Bilanz für das Branchenjahr 2022. Die Zweiradunternehmer hätten sich in diesem Jahr auf Wechselfälle einstellen müssen, resümierte er: während man in den ersten drei Quartalen sehnsüchtig auf Ware habe warten müssen, werde man im letzten Quartal damit überschwemmt. Nun fehlen die Kunden, ob dies ein saisonal bedingtes Phänomen sei, oder auf eine inflationsbedingte Kaufzurückhaltung schließen lasse, werde erst die Entwicklung im Frühjahrsgeschäft zeigen. Über mangelnde Unterstützung beim Thema Elektromobilität durch die Politik könne sich der Handel gegenwärtig nicht beklagen. So könne die THG-Quote von bis zu 380 € für E-Roller und S-Pedelecs als Kaufargument genutzt werden. Handel und Handwerk für Zweiräder haben trotz einiger Herausforderungen wie Fachkräftemangel und steigenden Betriebskosten Grund mit Optimismus auf das kommende Jahr zu schauen. 

Nachdem im vergangenen Jahr aufgrund des krankheitsbedingten Rückzugs des langjährigen Landesinnungsmeisters Harald Teismann bereits Neuwahlen erforderlich wurden, stand diesmal die turnusgemäße Neuwahl an. Landesinnungsmeister Franz-Josef Feldkämper (Steinfurt) und seine Mitstreiter im Landesvorstand, Klaus Gerhardy (Dortmund), Clemens Jepkens (Recklinghausen), Ulrich Lindhorst (Neuss) und Hermann Scharlau (Coesfeld), wurden einstimmig bestätigt. 

Felix Lindhorst von der Bundesinformationsstelle Zweirad-Handwerk informierte und diskutierte mit den Teilnehmern über die aktuelle Arbeitswerte-Empfehlung der Branche. Marcus Büttner, Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes, berichtete über den Ablauf der ersten Online-Prüfung des Zweirad-Handwerks am Standort Duisburg und warf einen Blick auf die nächsten Entwicklungsschritte bei der Modernisierung des Prüfungswesens. 

Thomas Peveling, Präsident des Radsportverbandes NRW, stellte die Arbeit seines Verbandes vor, der 26.000 Radsportbegeisterte im Land betreut. Er zeigte sachkundig die Bedürfnisse und Ansprüche der Radsportler an die Unterstützung durch den örtlichen Fahrradhandel auf. 

Im Anschluss führte Christian Farwick vom Gazelle-Team Deutschland die Teilnehmer durch die Firmengeschichte von Koninklijke Gazelle und lud zu einer Besichtigung des hauseigenen Testzentrums ein. 

 

Leitfäden für den Bauteiletausch an E-Bikes / Pedelecs 25 km/h und 45 km/h

Da E-Bikes / Pedelecs mit CE-Zeichen und einer Tretunterstützung bis 25 km/h unter die Maschinenrichtline fallen und somit die Bauteile nicht ohne weiteres ausgetauscht werden dürfen, herrschte anfangs große Unsicherheit im Handel. Daher haben Ende 2015 die Verbände Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und Verbund Service und Fahrrad (VSF) in Zusammenarbeit mit dem Zedler-Institut und dem Bundesinnungsverband Fahrrad (BIV) einen gemeinsamen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes / Pedelecs 25 veröffentlicht, welcher vom Handel dankbar angenommen wurde.

Was Fahrradhändler und -werkstätten an diesen Fahrzeugen verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen, ist seitdem durch den Leitfaden klar geregelt und als Handlungsempfehlung einzustufen.

Ein solcher Leitfaden für den Bauteiletausch steht nun auch für schnelle E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h, die anders als die oben genannten Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und der EU-Richtlinie 2002/24/E6 oder der EU-Verordnung Nr. 168/2013 unterliegen, zur Verfügung. Verantwortlich für die Erarbeitung dieses Leifadens sind die folgenden Verbände und Firmen: Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Der Leitfaden kann hier abgerufen werden:

Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV)

http://www.zweiradberufe.de/